Seit Anfang 2024 sind Händler dazu verpflichtet, einen festgelegten Prozentsatz an Mehrweggebinden anzubieten (und diese auch zurückzunehmen).
Insbesondere in den Kategorien Bier, Wasser, Saft, alkoholfreie Mischgetränke und Milch müssen Quoten erfüllt werden. Die Umsetzung dieser Vorschriften erfordert nicht nur eine Anpassung in den Filialen, sondern auch im Onlinehandel.
Vollständige Produktstammdaten sind dabei nicht nur die Basis für die Erfüllung der Regelungen, sondern auch für Recycling und Kreislaufwirtschaft!
Gesetzliche Mehrwegquoten seit 2024
Seit Jahresanfang regelt das Abfallwirtschaftsgesetz Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen. Das Ziel: Abfallvermeidung.
Was bedeuten die Mehrwegquoten für die Stammdaten?
Im Zusammenhang mit Produktstammdaten haben zwei Aspekte eine besondere Relevanz:
- die Kennzeichnungspflicht in Filialen und Onlineshops
- die gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung der Mehrwegquoten
Mehrweg und Einweg kennzeichnen
Transparenz ist für den Verbraucher entscheidend. In den Geschäften müssen klare Beschriftungen an den Regalen angebracht werden, um Einweg- und Mehrwegverpackungen leicht zu unterscheiden.
Auch in Onlineshops ist eine eindeutige Kennzeichnung erforderlich, um den Konsumenten die Auswahl entsprechender Produkte zu ermöglichen.
Erfüllung der Mehrwegquote
Händler müssen einen bestimmten Anteil an Produkten in Mehrwegverpackungen führen oder sicherstellen, dass ein festgelegter Prozentsatz des Absatzvolumens aus Mehrwegverpackungen stammt.
Präzise Daten für jeden Getränkeartikel sind notwendig, um ihn eindeutig zu kategorisieren und eine korrekte Berechnung der Mehrwegquote für die einzelnen gesetzlichen Getränkekategorien zu gewährleisten.
Ein- und Mehrweg in den Produktstammdaten
Das unabhängige Stammdatenservice GS1 Sync spielt eine zentrale Rolle bei der eindeutigen Kategorisierung von Getränkeartikeln.
Dank der gemeinsam entwickelten Attribute durch die ECR Austria Serviceplattform „Stammdaten“ können Hersteller ihre Artikel entsprechend kategorisieren.
Die Attribute „Getränkekategorien nach AWG §14b“ und „Verpackungsart (Einweg/Mehrweg)“ werden dabei zugeordnet, und die Handelspartner können diese Information eindeutig abgreifen.
Das Beispiel Mehrwegquoten zeigt, dass strukturierte Produktdaten eine wesentliche Grundlage für die Kreislaufwirtschaft sind.